45 Jahre Red Stars Attenhausen

News


Fanclub-Ausflug 2023

Der diesjährige Fanclub-Ausflug findet statt vom 13.10. - 15.10.2023 und geht nach Südtirol.

Nähere Infos folgen !

 

09.08.2023 19:51 Tom
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Neue Saison 2023/2024

Hallo Leute,

die Saison 2023/2024 steht vor der Tür. 

Wer Interesse an Karten für die Heimspiele hat soll sich bitte bei Lex melden. Wir haben vom Fanclub für jedes Heimspiel Karten bestellt.

 

09.08.2023 19:34 Tom
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Info


Karten


Karten für die Heimspiele der Saison 2023/2024 können ab sofort bei Lex angefragt werden ! 

Abfahrzeiten

Bundesliga:

15:30 Uhr Anpfiff: 10:25 Uhr
17:30 Uhr Anpfiff: 12:25 Uhr
18:30 Uhr Anpfiff: 13:40 Uhr
20:30 Uhr Anpfiff: 16:10 Uhr (Fr)
20:30 Uhr Anpfiff: 16:10Uhr (Di / Mi)

DFB-Pokal

20:45 Uhr Anpfiff: 16:10 Uhr

Champions League:

21:00 Uhr Anpfiff: 16:10 Uhr

Bundesliga:

15:30 Uhr Anpfiff: 10:45 Uhr
17.30 Uhr Anpfiff: 12:45 Uhr (So.)
18:30 Uhr Anpfiff: 13:45 Uhr
20:30 Uhr Anpfiff: 16:30 Uhr (Fr)
20:30 Uhr Anpfiff: 16:30 Uhr (Di / Mi)

DFB-Pokal

20:45 Uhr Anpfiff: 16:30 Uhr

Champions League:

21:00 Uhr Anpfiff: 16:30 Uhr

Bundesliga:

15:30 Uhr Anpfiff: 11:20 Uhr
17:30 Uhr Anpfiff: 13:20 Uhr
18:30 Uhr Anpfiff: 14:20 Uhr
20:30 Uhr Anpfiff: 16:30 Uhr (Fr)
20:30 Uhr Anpfiff: 16:30 Uhr (Di / Mi)

DFB-Pokal

20:45 Uhr Anpfiff: 16:30 Uhr

Champions League:

21:00 Uhr Anpfiff: 16:50 Uhr

Bundesliga:

15:30 Uhr Anpfiff: 11:45 Uhr
17:30 Uhr Anpfiff: 13:45 Uhr
18:30 Uhr Anpfiff: 14:45 Uhr
20:30 Uhr Anpfiff: 17:15 Uhr (Fr)
20:30 Uhr Anpfiff: 17:15 Uhr (Di / Mi) 

DFB-Pokal:

20:45 Uhr Anpfiff: 17:15 Uhr

Champions League:

21:00 Uhr Anpfiff: 17:15 Uhr

Kontakt

info@fanclubredstars.de

 Rinninger Hermann
+49 8336 7191

Steinle Thomas
+49 170 2751074

Fischer Sabine
+49 160 96214582

Über uns


Wir, die Red-Stars Attenhausen e.V. gründeten uns im Jahre 1979.

Unser Antrieb ist, uneren Lieblings-Fußballverein den FC-Bayern München tatkräftig zu unterstützen und gemeinsame Aktivitäten rund um den FC Bayern zu organisieren.

Mittlerweile zählt unser Club 281 Mitglieder und haben 64 Dauerkarteninhaber in unseren Reihen. Wir sind bei allen Heimspielen in der Allianzarena mit mindestens einem Bus dabei, und organisieren im Jahr mehrere Fahrten zu Auswärtsspielen. Die Höhepunkte waren sicherlich der Sieg der Champions-League 2001 in Mailand und 2013 in London sowie Fahrten nach Barcelona, Madrid oder Manchester.

Unsere Ehrenmitglieder, die wir z.t. persönlich bei unseren Weihnachtsfeiern begrüßen durften:
Uli Hoeneß, Kalle Rummenigge, Mario Götze, Bulle Roth, Gerd Müller, Olaf Thon.

2009 feierten wir unser 30 Jähriges Bestehen mit einem Besuch durch Philipp Lahm.
Im Jahr 2019 haben wir unser 40 Jähriges Bestehen, was wir gebührlich feiern werden.

(Stand 01/2019)

Anzahl Mitglieder: 297 (Stand 11/2019)

Präsident

Rinninger Hermann

Vize-Präsident

Steinle Thomas

Schriftührerin

Fischer Sabine

Kassierer

Birkle Peter

Beisitzer

Kraus Theo
Feik Thomas
Gfreiter Jürgen
Riedele Michael
Rinninger Manfred
Manfred Martin (Frödi)

Ehrenmitglieder

Uli Hoeneß
Karl-Heinz Rummenigge
Olaf Thon
Prof. Dr. Fritz Scherer
Dipl.-Ing. Hans Pflügler
Franz Roth
Markus Hörwick
Alain Sutter
Frank Wiblishauser
Raimond Aumann
Philipp Lahm
Mario Götze

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 

Der Verein führt den Namen Bayern Fan - Club Red - Stars Attenhausen e. V.
Der Verein hat seinen Sitz in Attenhausen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Memmingen eingetragen.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni jedes Jahres.

§ 2 Vereinstätigkeit

Die Verwirklichung des Vereinszwecks sieht der Verein insbesondere in der Durchführung und Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand ist unanfechtbar und muss nicht begründet werden. 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch den Austritt, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Der Beschluss des Ausschusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand schriftlich bekanntzugeben.  

§ 5 Beiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages, sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ein Erlass des Jahresbeitrages kann in besonderen Fällen genehmigt werden.  

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 
 

§ 7 Vorstand 

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, sowie dem Schriftführer (Vorstand im Sinne §26 BGB)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassier oder Schriftführer vertreten.
Für das Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden vertritt.
Der Kassier allein ist berechtigt Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis 255,65 EUR vorzunehmen. Unabhängig davon bedarf der Vorstand für Rechtsgeschäfte über 1278.23 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt.
Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgeschäfte nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.  

§ 8 Mitgliederversammlung 

Die Mitgliederversammlung findet jährlich im 3. Jahresquartal statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet, oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
Mitgliederversammlungen sind mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch die örtliche Presse(Memminger Zeitung) einzuberufen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.
Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig.
Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitgliedern erforderlich. Die Änderung des Vereinszwecks bedarf der Zustimmung von neun Zehnteln der Mitglieder.
Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist, anzunehmen. 

§ 9 Auflösung des Vereins 

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist, und mindestens zwei Drittel der Vereinsmitglieder anwesend sind. lt die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist innerhalb von vier Wochen erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist bei der Einladung der erneuten Mitgliederversammlung hinzuweisen.
Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von neun Zehnteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder.
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an einen örtlichen Verein in Attenhausen, der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung und Pflege des Sports zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.  

Stand 10/2008